• Einzelpsychotherapie
Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), d.h. an den Sätzen der Krankenversicherungen.
• Privat Krankenversicherte /
Beihilfe
Wenn die Indikation für eine Psychotherapie gegeben ist, werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen die Behandlungskosten
übernommen. Der Umfang der erstattungsfähigen Leistungen ist jedoch abhängig von Ihrem individuellen Vertrag bzw. Versicherungsschutz. Daher
sollten Sie sich im Vorfeld in jedem Falle erkundigen, ob die Kosten für Psychotherapie bei einer approbierten Psychologischen Psychotherapeutin (Verhaltenstherapeutin) mit Arztregistereintrag
übernommen werden. In Folge kann dann ein Antrag bei Ihrer Krankenversicherung gestellt werden.
• Heilfürsorge
Für Angehörige der Bundeswehr und der Bundespolizei ist Psychotherapie in der Regel eine Leistung der Heilfürsorge. Die Kosten für Behandlungen von
in Privatpraxen tätigen Psychologischen PsychotherapeutInnen werden übernommen. Sie sollten sich zur Sicherheit beim Truppenarzt bzw. beim polizeiärztlichen Dienst erkundigen, ob eine
psychotherapeutische Behandlung für Sie in Frage kommt.
• Selbstzahler
Hier ist kein Antragsverfahren nötig. Die Sitzungen werden privat in Rechnung gestellt, wobei sich auch hier das Honorar an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) orientiert.
• Gesetzlich
Versicherte
Da ich in Privatpraxis tätig bin, kann ich gesetzlich Versicherte nur über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren behandeln. Leider hat sich das hiermit verbundene Antragsverfahren in den letzten Jahren
als äußerst schwierig, aufwendig und nicht mehr zielführend erwiesen. Daher nehme ich zur Zeit keine gesetzlich Versicherten mehr auf.
• Individuelle Gesundheitsleistungen (IGel)
– Beratung & Coaching
Gemäß den Psychotherapierichtlinien handelt es sich bei diesen Leistungen nicht um Heilbehandlungen. Sie gehen über das gesetzlich definierte Maß einer ausreichenden und notwendigen Patientenversorgung hinaus, weshalb eine Privatrechnung ausgestellt wird. Die Höhe des Honorars orientiert sich an den Sätzen der Krankenversicherungen.
Anja Hessenius / Dammtorstraße 21 / 20354 Hamburg / Telefon 040 - 4 107
137 /
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